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   RG, 19.06.1934 - III 298/33   

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https://dejure.org/1934,445
RG, 19.06.1934 - III 298/33 (https://dejure.org/1934,445)
RG, Entscheidung vom 19.06.1934 - III 298/33 (https://dejure.org/1934,445)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1934 - III 298/33 (https://dejure.org/1934,445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann in einem kassenärztlichen Gesamtvertrag bestimmt werden, daß der Kassenarzt des Anspruchs auf Vergütung seiner Leistungen bei Versäumung der Fristen für deren Geltendmachung verlustig gehen soll? 2. Ist diese Rechtsfolge beim Fehlen einer ausdrücklichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, ist aber zugleich eine Rechtsfrage, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (RGZ 145, 26, 32; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl. § 549 Anm. III B 3 b dd).
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Ob im Rechtsverkehr gegen Treu und Glauben verstoßen worden ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Revisionsgericht frei zu prüfen ist (RGZ 145, 26, 32).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 98/57

    Rechtsmittel

    Die Revision rügt Überbewertung von wörtlichen Ausfälligkeiten und damit Verkennung des Begriffs von Treu und Glauben, der ein Rechtsbegriff ist (RGZ 145, 26, 32).
  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79

    Zugesicherte Eigenschaft - Abwasserkanal - Garantieversprechen

    Die nach dieser Vorschrift gegebene Rücktrittsmöglichkeit setzt nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre im Zweifel Verzug und damit regelmäßig Verschulden voraus (vgl. dazu schon RGZ 142, 268 (275); 145, 26 (31)).
  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57

    Rechtsmittel

    Der Einwand, der Beklagte verstoße gegen Treu und Glauben, ist jedoch unbegründet, wie die dem Revisionsgericht auch in dieser Richtung (RGZ 145, 26, 32) obliegende rechtliche Würdigung des vom Tatrichter festgestellten Sachverhalts ergibt.
  • BGH, 01.06.1959 - V ZR 61/58

    Rechtsmittel

    Keine rechtlichen Bedenken bestehen auch gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, die Vereinbarung des Rücktrittsrechts für die Beklagte in § 4 Nr. 2 des Kaufvertrags stelle eine Verfallklausel im Sinne des § 360 BGB dar (RG JW 1923, 47 Nr. 8) und diese setze regelmäßig Verschulden des Vertragsgegners voraus (RG a.a.O.; ferner RGZ 142, 268, 275; 145, 26, 30/31; BGB RGRK 10. Aufl. § 360 Anm. 1 Abs. 2).
  • BGH, 16.05.1956 - V ZR 183/55

    Rechtsmittel

    Das entspricht wohl auch der überwiegenden Meinung (RGZ 142, 268 [275]; 145, 26; Palandt, BGB 14. Aufl. § 360 Anm. 2 a; Staudinger-Werner, BGB 9. Aufl. Vorbem II 2 vor § 339; RGRKomm, 10. Aufl. § 360).
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